Die Arbeitsgemeinschaft Intensivpflege Nordbayern ("ARGE") stellt an sich den Anspruch, einen Verhaltenskodex zu schaffen, zu leben und zu erhalten, in der die Beachtung der nachgenannten Aufgaben und ethischen Prinzipien sowie der unternehmenseigenen ethischen Grundsätze bestmöglich gewahrt werden.
Aus diesen Gründen hat die ARGE einen Ethikkodex als freiwillige Selbstverpflichtung geschaffen, der die Maßstäbe und Leitlinien des Handelns der ARGE festlegt.
Wir als Arbeitsgemeinschaft haben uns folgende Aufgaben im Rahmen des Vereines zum Ziel gesetzt:
Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft gehören verschiedene regionale Intensivpflegedienste, Kliniken, Anbieter der Medizintechnik und Bildungsanbieter. Ein offener, wertfreier und respektvoller Umgang miteinander bietet hier die Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit.
Jeder Interessent hat die Möglichkeit einen Aufnahmeantrag bei der ARGE Intensivpflege zu stellen. Eine Prüfung des Antrages erfolgt nach gemeinsamer Absprache mit den Mitgliedern.
Hier legen wir besonderen Wert auf Transparenz, öffentliches Auftreten, Fairness, Ehrlichkeit und Akzeptanz des Antragstellers.
Die Unternehmen verpflichten sich zur
Ebenso wichtig ist die Vorstellung des zukünftigen Mitgliedes. Bei Antrag auf Mitgliedschaft, bedarf es an klaren Vorstellungen, bezüglich der gemeinsamen Arbeit, dem persönlichen Engagement und den Erwartungen an die Arbeitsgemeinschaft. Diese Punkte werden in einem persönlichen Gespräch erfragt und anschließend mit den Mitgliedern besprochen. Die Abstimmung über die Aufnahme erfolgt mit allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft im demokratischen Mehrheitsprinzip. Mögliche Zweifel oder Bedenken müssen begründet vorgetragen werden und dürfen nicht mit persönlichem Befinden behaftet sein.
Wir als Arbeitsgemeinschaft Intensivpflege haben einen hohen Anspruch an unsere Arbeit. Sollten bei einer laufenden Antragstellung sichtliche Zweifel an Integrität, Wettbewerb und Handlungsweise des Antragstellers ersichtlich werden, führt dies im Interesse der ARGE zur Ablehnung des Aufnahmeantrages.
Grundvoraussetzung für eine gelungene und produktive Zusammenarbeit ist das aktive Mitwirken innerhalb der Arbeitsgemeinschaft. Hierzu gehört auch die regelmäßige Teilnahme an Mitgliederversammlungen.
Bei groben und fahrlässigen Verstößen gegen die Satzung und dem vorliegenden Kodex behält sich die Arbeitsgemeinschaft das Recht vor, Mitglieder aus dem Verein auszuschließen. Vor Ausschluss hat das Mitglied die Möglichkeit hierzu Stellung zu beziehen und dadurch den Ausschluss gegebenenfalls abzuwenden.
Mit Eintritt in die Arbeitsgemeinschaft erkennt jedes Mitglied diesen Kodex sowie die Satzung an. Wir arbeiten und handeln in Anlehnung an den von uns erstellten Kodex, welcher für alle auf der Internetseite der ARGE ersichtlich ist.