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Die Arbeitsgemeinschaft Intensivpflege Nordbayern ("ARGE") stellt an sich den Anspruch, einen Verhaltenskodex zu schaffen, zu leben und zu erhalten, in der die Beachtung der nachgenannten Aufgaben und ethischen Prinzipien sowie der unternehmenseigenen ethischen Grundsätze bestmöglich gewahrt werden.

Aus diesen Gründen hat die ARGE einen Ethikkodex als freiwillige Selbstverpflichtung geschaffen, der die Maßstäbe und Leitlinien des Handelns der ARGE festlegt.

Wir als Arbeitsgemeinschaft haben uns folgende Aufgaben im Rahmen des Vereines zum Ziel gesetzt:

  • Bekanntmachen des Themas außerklinische Beatmung/Intensivpflege in Kliniken, bei Sozialdiensten, Ärzten um Sie, die Betroffenen, zu erreichen und umfassend informieren zu können.
  • Minimierung des Organisationsaufwands z.B. durch Einführung eines strukturierten Überleitungsmanagements 
  • Kooperationen zwischen Intensivpflegediensten, stationären Einrichtungen und Kliniken für optimiertes Personalmanagement 
  • Zusammenarbeit bei Fort- und Weiterbildungen zum kontinuierlichen Ausbau der Fachkompetenz 
  • Leben eines Netzwerkes "Außerklinische Intensivversorgung" für ein Mehr an fachkompetenter Unterstützung für technologieabhängige Menschen

Kodex

Artikel 1: Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft gehören verschiedene regionale Intensivpflegedienste, Kliniken, Anbieter der Medizintechnik und Bildungsanbieter. Ein offener, wertfreier und respektvoller Umgang miteinander bietet hier die Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit.

Artikel 2: Antrag und Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft

Jeder Interessent hat die Möglichkeit einen Aufnahmeantrag bei der ARGE Intensivpflege zu stellen. Eine Prüfung des Antrages erfolgt nach gemeinsamer Absprache mit den Mitgliedern.

Hier legen wir besonderen Wert auf Transparenz, öffentliches Auftreten, Fairness, Ehrlichkeit und Akzeptanz des Antragstellers.

Die Unternehmen verpflichten sich zur

  • Anerkennung der Rechte der Patienten/Klienten auf Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstfürsorge, sowie deren individuelle Bedürfnisse. Sie begegnen ihnen mit Professionalität, Anteilnahme, Offenheit und Ernsthaftigkeit.
  • Einhaltung aller Arbeits- und Sozialgesetze
  • Repräsentation einer fairen und ehrlichen Unternehmenskultur
  • Qualitativ hochwertige Dienstleistungen nach aktuellen fachspezifischen Leitlinien
  • Wertschätzende und gute soziale und wirtschaftliche Bedingungen für seine Mitarbeiter
  • Systematische Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter
  • Das Wohl der Gesellschaft und der sozialen Gemeinschaft schützen
  • Fairer Umgang mit Wettbewerb und Dienstleistern
  • Innerhalb des Netzwerkes Verzicht auf aktiven Wettbewerb
  • Mitglieder tragen zusammen mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zur Aufklärung über Gesundheitsbedürfnisse und notwendige Versorgungsprozesse bei
  • Sich an der Charta der Rechte für hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu orientieren
  • Als aktive und passive Mitglieder der ARGE, engagieren Sie sich in ihren internen und externen Beziehungen für die Beachtung der ethischen Prinzipien der ARGE und der üblichen Grundsätze im Verein wie  Transparenz, Ehrlichkeit und Fairness.             

Ebenso wichtig ist die Vorstellung des zukünftigen Mitgliedes. Bei Antrag auf Mitgliedschaft, bedarf es an klaren Vorstellungen, bezüglich der gemeinsamen Arbeit, dem persönlichen Engagement und den Erwartungen an die Arbeitsgemeinschaft. Diese Punkte werden in einem persönlichen Gespräch erfragt und anschließend mit den Mitgliedern besprochen. Die Abstimmung über die Aufnahme erfolgt mit allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft im demokratischen Mehrheitsprinzip. Mögliche Zweifel oder Bedenken müssen begründet vorgetragen werden und dürfen nicht mit persönlichem Befinden behaftet sein.

Artikel 3: Ablehnung eines Aufnahmeantrages

Wir als Arbeitsgemeinschaft Intensivpflege haben einen hohen Anspruch an unsere Arbeit. Sollten bei einer laufenden Antragstellung sichtliche Zweifel an Integrität, Wettbewerb und Handlungsweise des Antragstellers ersichtlich werden, führt dies im Interesse der ARGE zur Ablehnung des Aufnahmeantrages.

Artikel 4: Ausschluss aus der Arbeitsgemeinschaft

Grundvoraussetzung für eine gelungene und produktive Zusammenarbeit ist das aktive Mitwirken innerhalb der Arbeitsgemeinschaft. Hierzu gehört auch die regelmäßige Teilnahme an Mitgliederversammlungen.

Bei groben und fahrlässigen Verstößen gegen die Satzung und dem vorliegenden Kodex behält sich die Arbeitsgemeinschaft das Recht vor, Mitglieder aus dem Verein auszuschließen. Vor Ausschluss hat das Mitglied die Möglichkeit hierzu Stellung zu beziehen und dadurch den Ausschluss gegebenenfalls abzuwenden.

 Artikel 5: Anwendung des Kodex innerhalb der Arbeitsgemeinschaft

Mit Eintritt in die Arbeitsgemeinschaft erkennt jedes Mitglied diesen Kodex sowie die Satzung an. Wir arbeiten und handeln in Anlehnung an den von uns erstellten Kodex, welcher für alle auf der Internetseite der ARGE ersichtlich ist.

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